Nutzungsbedingungen
Wir, der Netzballverein e. V. 1898 Velbert (NBV), verpflichten uns, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die unser Buchungssystem nutzen, und die persönlichen Daten, die uns unsere Nutzer überlassen, vertraulich zu behandeln.
Wir möchten Ihnen eine sichere Umgebung bei der Buchung Ihrer Tennisstunde bieten. Die Kommunikation mit dieser Buchungs-Website erfolgt verschlüsselt (https).
Bitte lesen Sie die folgende Erklärung zur Verwendung von Daten, die auf unserem Server gesammelt werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
An einigen Stellen auf diesem Server werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, eMail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gespeichert. Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Wir geben keine persönlichen Daten unserer Nutzer an Dritte weiter. Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde. Unsere Statistiken (z.B. Auslastung der Tennishalle) werden ausschließlich vereinsintern verwendet, um die Grundlage für die Preisgestaltung und Sonderangebote zu bilden.
Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl "Lastschrift" ermächtigen Sie den Verein bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied/Gast zu tragen.
TENNISHALLE
Die folgende Hallennutzungsvereinbarung und die Hallenordnung des NBV, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen, ist Der Netzballverein e. V. 1898 Velbert (NBV) vermietet im Einzel- und Dauerbuchungsverfahren (Abo-Buchungen) Hallentennisplätze. Die Benutzung der Tennishalle unterliegt ausschließlich den folgenden Nutzungsvereinbarungen und der hier genannten Hallenordnung. Diese sind zusätzlich in der Tennishalle ausgehängt und können auch unter http://www.netzballverein.de/index.php/dokumente aufgerufen werden.
HALLENNUTZUNGSVEREINBARUNG
1. Die Nutzungszeiten sind grundsätzlich von 7.00 bis 23.00 Uhr.
2. Hallenstunden können nur gebucht werden, wenn sich der Mieter im InternetBuchungssystem des NBV registriert. Die gebuchten Stunden werden vom NBV ausschließlich per Lastschriftverfahren vom Konto des Nutzers eingezogen. Beachten Sie auch diesbezügliche Hinweise im Buchungssystem. Bei Absagen, die weniger als 72 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraums erfolgen, wird die gebuchte Stunde voll in Rechnung gestellt.
3. Neben Einzelstunden können Sommer-, Winter- und Jahres-Abos gebucht werden. Eine Abo-Buchung gilt erst als abgeschlossen, wenn die Abo-Anfrage des Nutzers vom NBV bestätigt wurde. Die Buchung eines Abonnements ist während des Buchungszeitraums fest und kann nicht gekündigt werden. Jahres-Abos verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das bestehende Abo nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Jahres-Abos schriftlich gekündigt wird.
4. Die Spielzeit für ein Winter-Abo ist datumsbezogen und beginnt ca. in der vierten Septemberwoche und dauert bis ca. Ende der dritten Aprilwoche. Die Spielzeit für SommerAbos beginnt entsprechend ca. in der vierten Aprilwoche und dauert bis ca. Ende der dritten Septemberwoche. Genaue Daten können im NBV-Sekretariat erfragt werden.
HALLENORDNUNG
1. Mit der Buchung erwirbt der Mieter das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit sowie die Sanitäranlagen bestimmungsgemäß zu nutzen. Spielberechtigt ist grundsätzlich nur der Bucher der entsprechenden Spielzeit, sowie seine Mitspieler. Minderjährige haben das Recht, Buchungen über Ihre Eltern vorzunehmen. In diesem Fall haften die Eltern für etwaige Schäden, sowie der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Tennishalle incl. Vorraum und Sanitäranlagen. Die Hallennutzung ohne Buchung ist verboten. Hierunter fällt auch das Weiterspielen, auch auf zufällig freien Plätzen über die gebuchte Zeit hinaus. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird dem unberechtigten Nutzer die Tennisstunde zu dem dann gültigen Stundenpreis in Rechnung gestellt.
2. Um den laufenden Spielbetrieb nicht zu stören, werden die Nutzer grundsätzlich gebeten, frühestens fünf Minuten vor Beginn sowie unverzüglich nach Ende der Buchungsstunde die Tennisplätze zu betreten und zu verlassen.
3. Das Rauchen ist im Vorraum, in der Tennishalle und im Sanitärbereich strengstens untersagt.
4. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen mit glatter, heller Sohle betreten werden.
5. Speisen und Getränke mit Ausnahme von klarem Mineralwasser, dürfen nicht in die Tennishalle mitgenommen werden. Hierunter fallen auch Glasflaschen sowie zerbrechliche Gegenstände. Andere Getränke und Speisen dürfen im Vorraum zu sich genommen werden. Ferner sind Tiere in der Tennishalle nicht erlaubt.
6. Die Tennishalle sowie der Vorraum der Tennishalle sind videoüberwacht. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Feststellung von Beschädigungen der Einrichtung sowie missbräuchlicher bzw. unberechtigter Hallennutzung. Mit der Hallenbuchung stimmt der Mieter den Videoaufzeichnungen sowie der Nutzung in den o.g. Fällen zu.
7. Festgestellte oder selbst verursachte Schäden sowie Verunreinigungen sind dem Sekretariat des Netzballvereins unverzüglich mitzuteilen.
8. Den Anordnungen des Hallen-/Platzwartes, Mitarbeiter des Sekretariats, des NBV-Vorstands sowie weiteren Erfüllungsgehilfen des NBV ist Folge zu leisten.
9. Neben der Inrechnungstellung von Schäden und einem Ordnungsgeld in Höhe von €30,- pro Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand vor, bei Verstößen Stand: 15.11.2018 Seite 3 von 3 gegen diese Hallenordnung wahlweise den Mieter oder den tatsächlichen Nutzer ohne Befreiung der Verpflichtung von der Zahlung des ursprünglichen Mietpreises von der weiteren Hallennutzung auszuschließen. Die Geltendmachung von weiterem gesetzlichen Schadensersatz oder anderen Ansprüchen bleibt dem NBV vorbehalten.
10. Die Nutzung der Tennishalle incl. Vorraum und Sanitärbereiche geschieht auf eigene Gefahr. Für abhandengekommene Gegenstände oder Wertsachen wird nicht gehaftet.
11. Die Haftung des NBV wird auf Schäden beschränkt, die durch Organe, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des Vereins grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Der Verein haftet nicht für einen eventuellen Nutzungsausfall durch technische Störungen, höhere Gewalt oder umsonst aufgewendete Anund Abreisen.
12. Ansprüche jeglicher Art aus dem Ausfall von Hallenstunden über den Wert der jeweiligen Buchungsstunde hinaus sind ausgeschlossen.
13. Gebuchte Stunden, deren Ausfall der NBV zu verantworten hat, z. B. Spielverlegung, Veranstaltungen, Reparaturen etc., werden wahlweise einvernehmlich verlegt oder gem. der zugrundeliegenden Buchung vergütet.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Velbert.
Netzballverein e. V. 1898 Velbert
Der Vorstand